Trinkwasserqualität in Deutschland

Trinkwasserqualität mit FERMANOX Wasseraufbereitungsverfahren

Die DIN 2000[1] definiert Anforderungen an Trinkwasser u.a. mit dem Leitsatz „Trinkwasser sollte appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es muss farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. […] Es muss mindestens den gesetzlichen Anforderungen genügen“.

Gesetzliche Grundlage für die Bewertung von Trinkwasserqualität ist in Deutschland die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001 [2] als Umsetzung der Richtlinie 98/83/EG [3]). Darin heißt es:

„Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7 entspricht.“

Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung

Eisen und Mangan sind die beiden häufigsten Schwermetalle der Erdkruste, treten in Mineralien oft zusammen auf und liegen oft beide in erhöhten Konzentrationen im Grundwasser vor. Die geogen bedingten Konzentrationen liegen meist weit unterhalb des für einen erwachsenen Menschen gesundheitlich relevanten Bereichs.

In der Trinkwasserverordnung werden aus eher sensorischen und technischen Gründen deutlich niedrigere Grenzwerte festgelegt [4].

Auszug aus der Trinkwasserverordnung[2], § 7 Indikatorparameter und Anhang 3

Parameter Grenzwert
Ammonium: 0,5 mg/l
Eisen: 0,2 mg/l
Mangan: 0,05 mg/l

Diese niedrigen Grenzwerte sind sinnvoll, denn bei Eisenkonzentrationen > 0,5 mg/l treten direkt wahrnehmbare Veränderungen (Braunfärbung des Wassers bei Luftzutritt, Geschmacksveränderung des Wassers) auf. Ab 0,2 mg/l können außerdem Verfärbungen und Ablagerungen an wasserberührten Oberflächen auftreten, was sowohl die Nutzbarkeit (aus Sicht des Kunden) als auch die technische Betriebssicherheit (aus Sicht des Versorgers → Verockerungen) einschränkt.
Außerdem können Ablagerungen von Eisenoxidhydraten in Rohrleitungen Grundlage für unerwünschte Mikroorganismen bilden [4]. Um das zu vermeiden, sollte das vom Wasserwerk abgegebene Trinkwasser nicht mehr als 0,05 mg/l Eisen enthalten [5]. Der DVGW empfiehlt sogar Eisenkonzentrationen ≤ 0,02 mg/l und Mangankonzentrationen ≤ 0,01 mg/l. [6]

In reduzierten Grundwässern tritt neben Eisen und Mangan häufig auch Ammonium in erhöhten Konzentrationen auf. Auch dafür ist in der Trinkwasserverordnung aus allgemeinhygienischen Gründen ein Grenzwert festgelegt.

Generell ist für die Abgabe von Trinkwasser die Einhaltung dieser Grenzwerte zwingend erforderlich, aber die meisten Wasserversorger stellen deutlich höhere Anforderungen an ihr eigenes Trinkwasser. Das entspricht auch dem in der Trinkwasserverordnung und der DIN 2000 geforderten Minimierungsgebot:

„Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand […] möglich ist.“ [2]

Das impliziert für Wasserversorger die Wahl einer möglichst effizienten und gleichzeitig wirtschaftlichen Aufbereitungstechnologie. Bei erhöhten Konzentrationen von Eisen, Mangan oder Ammonium bietet sich dazu gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 223 [6] die unterirdische Enteisenung und Entmanganung (UEE) an.

 

[1] DIN 2000: Zentrale Trinkwasserversorgung - Leitsätze und Anforderungen an Trinkwasser – Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen; Technische Regel des DVGW
[2]TrinkwV 2001: Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2013 (BGBl. I S. 2977)
[3] Richtlinie 98/83/EG des Rates: über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
[4] Höll, Karl: Wasser. Berlin [u.a.]: 8., völlig neu bearb. Aufl. Aufl. de Gruyter, 2002.
[5] Grohmann, Andreas ; Hässelbarth, U. ; Schwerdtfeger, W.: Die Trinkwasserverordnung. Berlin: 4., neu bearb. Aufl. Aufl. E. Schmidt, 2003.
[6] DVGW: Arbeitsblatt W 223-1. 2005.